Eine Förderung durch die Partnerschaftsbörse Eine Welt Karlsruhe unterliegt folgenden Bestimmungen
- Der Verein Partnerschaftsbörse 3. Welt e. V. unterstützt keine Projekte direkt, sondern ausschließlich Projekte über Projektpartner
- Die Projektpartner müssen Organisationen mit einem Sitz in Karlsruhe sein
- Die Antragsteller sollen gemeinnützig arbeiten
- Zuverlässige projektausführende Organisationseinheiten im Empfängerland müssen vorhanden sein
- Projekte werden in der Regel bis maximal 3.000 Euro gefördert
- Der laufende Unterhalt der Projekte sollte in der Regel aus eigenen Mitteln der Gruppen gesichert werden
- die Förderung sollte sich auf Investitionen und „besondere“ Unterstützungen beziehen
- Laufenden bzw. ständige Kosten werden nicht bezuschusst
- Personal- und Reisekosten werden nicht bezuschusst
- Veranstaltungen und Aktivitäten in Deutschland werden nicht unterstützt
- Das eigene Spendenaufkommen muss mindestens dem angestrebten Förderbeitrag entsprechen
- Die zu fördernde Organisation liefert beim Antrag eine ausführliche Projektbeschreibung
- Die zu fördernde Organisation liefert zum Antrag eine Kostenkalkulation des Projektes
- Die Organisation liefert nach Auszahlung der Förderung einen Verwendungsnachweis
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung
- Die Entscheidung über eine Förderung obliegt ausschließlich dem Vorstand der Partnerschaftsbörse